Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der CK Media Group, Christian
Kirchner (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein
Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312 j
Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Die Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nur insoweit, als diese
unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden
die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des
öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

II. Vertragsschluss

Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Verkäufers vorgehaltene
Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Verkäufer
richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder Brief, ein
verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem
Warensortiment des Verkäufers zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber
dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail, Brief oder durch Zahlung des vom
Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Für
die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Nimmt der
Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Verkäufer
nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen. Hierauf wird der
Verkäufer den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere
Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.

3.2 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können vom Kunden nur an den vom Verkäufer
beauftragten Factor geleistet werden, an welchen der Verkäufer seine Ansprüche abgetreten hat.

3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten
anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind.

3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss
fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

3.5 Der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen,
sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, bei Lieferung auf Rechnung eine
Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

3.6 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Factors
gutgeschrieben wurde.

3.7 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde dabei mit mehr
als einer Verbindlichkeit in Verzug, sind die gesamten Forderungen sofort fällig.

3.8 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. unerwartete Preiserhöhungen der
Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies
gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als zwei Monate nach dem
Vertragsschluss erfolgen soll.

IV. Liefer- und Versandbedingungen

4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von
zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft
mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen
unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich
erstattet.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware
geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch
dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur
auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und
Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der
Übergabe an den Kunden über.

4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten
hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den
Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

V. Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der
Verkäufer berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei
längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche
Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den
Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die selbst wenn sie vorhersehbar waren –
außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung
durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche
Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

VI. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden

Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen
Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des
Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den
Vertragsparteien unbenommen.

VII. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Im Falle
der Weiterveräußerung oder Verarbeitung tritt der Verkäufer der Ware, die mangels Zahlung noch im
Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an den
Verkäufer ab.

7.2 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch
sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im
gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen
Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam
abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung
überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit
solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese
Abtretung gleichzeitig annimmt.

VIII. Mängelhaftung / Gewährleistung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon
abweichend gilt:

8.1 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen,
dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht
worden sind.

8.2 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.

8.3 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten
nicht – für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, – für Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, – für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig
verschwiegen hat, sowie – für den Rücktrittsanspruch nach § 478 BGB.

8.5 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.

8.6 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

8.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst
gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss
den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware
vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware
ermöglicht. Solang und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur
Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der
Kunde.

8.8 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trift ihn die kaufmännische Untersuchungs- und
Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die
Ware als genehmigt.

IX. Werkvertragsrecht bei Montageleistungen

Bei Montagen von Werbeanlagen sowie dadurch bedingte Veränderungen an Gebäuden findet das
Werkvertragsrecht gem. § 631 BGB ff. Anwendung.

X. Haftung / Haftungsausschluss

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch
deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt – bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, – bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit – aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, –
aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

10.4 Der Verkäufer haftet ausdrücklich nicht für Beschädigungen, die – insbesondere bei Fahrzeugen –
bei der Entfernung von Folien auf schwierigen Oberflächen – wie z.B. Lack oder pulverbeschichteten
Oberflächen – verursacht werden. Das Risiko möglicher Beschädigungen geht dabei zu Lasten des
Kunden.

10.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für
seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

XI. Hol- und Bringservice

Der Hol- und Bringservice des Verkäufers für Fahrzeuge zur Beschriftung besteht
versicherungsbedingt nur für Fahrzeuge, deren Neuwert einen Betrag von 60.000,00 € netto nicht
überschreiten. Beträgt der Neuwert des Fahrzeugs hingegen einen Betrag von über 60.000,00 € netto,
besteht eine Hol- und Bringpflicht des Kunden.

XII. Urheberrecht des Verkäufers

12.1 Entwürfe, Ausarbeitungen und kreative Leistungen des Verkäufers unterliegen dem
Urheberrecht. Nach besonderer vertraglicher Vereinbarung kann der Verkäufer (Urheber) Lizenzen an
den Kunden vergeben.

12.2 Der Verkäufer (Urheber) behält sich vor, das vergebene Lizenzrecht im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen individuell und nachträglich anzupassen.

12.3 Der Kunde darf nicht ohne Zustimmung des Verkäufers Lizenzrechte an Dritte weitergeben oder
vervielfältigen.

XIII. Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren – mit Ausnahme der unter dem Punkt
„Mängelhaftung / Gewährleistung“ geregelten Ansprüche – in einem Jahr ab Kenntnis von den
anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in drei Jahren nach Erbringung der Leistung,
sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

XIV. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren bzw. des UN-Kaufrechts.

XV. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag entweder der Geschäftssitz des Verkäufers oder nach Wahl des Verkäufers auch der Firmensitz des Factors, welcher durch Abtretung Inhaber der ursprünglichen Forderung des Verkäufers gegenüber dem Kunden geworden ist. Obige Regelung gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland und der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.

Zudem obliegt es dem Verkäufer, nach eigenem Ermessen auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

 

Celle, 13.07.2023

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